Betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung
Jedes Unternehmen in Deutschland muss sicherstellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen, dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten - 1 Ersthelfer benötigt
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten - Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:
Verwaltungs- und Handelsbetriebe: min 5% Sonstige Betriebe: min 10% der anwesenden Versicherten
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, zb Fortbildung, Urlaub, Krankheit sowie Personalwechsel berücksichtigt werden
Dauer
Ausbildung: 7,5 Stunden - 9 UE
Fortbildung: 7,5 Stunden - 9 UE (alle 2 Jahre)
Kostenübernahme
Sie haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme über die Unfallkasse zu beantragen, sodass der Erste Hilfe Kurs für Sie praktisch kostenfrei ist.
!!! Besonderheit für Betriebe !!!
Wir führen die Schulung gerne als Inhouseseminar direkt in ihrem Unternehmen durch. Die Schulung wird unter Beachtung der DGUV Vorgaben und ohne Mehrkosten auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitte.
Inklusive
• Anreise bis 50km – danach 0,50€/km
• Beratung Notfallmanagement Einrichtung
• Beratung Notfallmaterial inkl. Beschaffung
• Teilnehmerzertifikate
• Recall-System (Wir haben IHRE Fristen im Blick und erinnern sie rechtzeitig)
Erste Hilfe Kurse für Lehrkräfte, Erzieher und Tagesmütter
Lehrkräfte und Erzieher in Erster Hilfe regelmäßig auszubilden und fortzubilden ist bundesweit vorgeschrieben. Dieser Erste Hilfe Kurs richtet sich speziell an Menschen, die in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie an weiterführenden Schulen arbeiten und dort als betriebliche Ersthelfer tätig sein sollen. Er ähnelt den normalen Kursen für betriebliche Ersthelfer, behandelt aber zusätzlich kinderspezifische Notfälle und Maßnahmen wie beispielsweise die Wiederbelebung am Kind und Jugendlichen.
Dabei unterscheidet man zwei Kursarten
Für Kindergärten und Grundschulen:
Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (alle 2 Jahre Fortbildung)
Für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen:
Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer in Schulen (alle 2 Jahre Fortbildung)
Kostenübernahme
Sie haben die Möglichkeit eine Kostenübernahme über die Unfallkasse zu beantragen, sodass der Erste Hilfe Kurs für Sie praktisch kostenfrei ist
Dauer
Ausbildung: 7,5 Stunden - 9UE
Fortbildung: 7,5 Stunden - 9 UE (alle zwei Jahre)
Fahrschüler und Fahrschulen - Erste Hilfe nach FeV
Erste Hilfe Kurs für Fahrschüler nach §19 FeV
Der Erste Hilfe Kurs richtet sich an Fahrschüler aller Führerscheinklassen (A, A1, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L, T und M) sowie zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).
Zielgruppe
Hierzu zählen alle Fahrschüler, die den Erste Hilfe Kurs für den Führerschein benötigen. Ebenso Mitarbeiter aus Betrieben, die als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden sollen.
Dauer
7,5 Stunden - 9 UE
Kosten
55 Euro
Als Zusätzleistungen bieten wir Ihnen gegen Aufpreis einen Sehtest sowie Passbilder vor Ort!!!